Im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums 2020 veranstaltet der Musikverein Bad Bellingen e.V. einen Fotowettbewerb für Kinder und Jugendliche zum Thema „Musik im Blick“ Für die Teilnahme an dem
Wettbewerb gelten die folgenden Bedingungen.
§ 1 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 15Jahren mit Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kinder und
Jugendliche, die mit der ausdrücklichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Im Zweifel obliegt die Nachweispflicht über Alter und Wohnort dem jeweiligen Teilnehmer.).
(2) Zugelassen sind Einzelteilnehmer sowie Gruppen bis maximal 3 Personen
(3) Die Teilnahme erfolgt durch Zusendung von Fotos per E-Mail an fotowettbewerb@musikverein-bad-bellingen.de (Maximale Dateigröße: 10MB | Dateiformat: JPG / JPEG),
(3.1)Upload des Bildes auf Facebook oder auf Instagram, mit Markierung des Veranstalters (Facebook: 'musikverein Bad Bellingen' | instagram: 'mv_bad_bellingen' ) und unter Angabe von
#mvbb_musikimblick oder
(3.2) durch postalische Einsendung eines Fotos (an: Jasmin Hugenschmidt; Markus-Ruf-Str. 9; 79415 Bad Bellingen) zum Thema „Musik im Blick“ mit Angabe von Name und Anschrift. Auf dem Postweg
eingesandte Beiträge können nicht an den Teilnehmer zurückgeschickt werden.
§ 2 Personenbezogenen Daten und spezielle Datenschutzbestimmungen
(1) Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich jede/r Teilnehmer/in damit einverstanden, dass die, für die Teilnahme benötigten personenbezogenen Daten für die Dauer des Auswahlverfahrens
erhoben und elektronisch gespeichert werden. Der Musikverein Bad Bellingen e.V. wird diese Daten lediglich im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs/Gewinnspiels verwenden.
(2) Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Email an fotowettbewerb@musikverein-bad-bellingen.de die Einwilligung in die Speicherung zu widerrufen.
(3) Nach Beendigung des Wettbewerbs werden alle von dem Teilnehmer bereitgestellten Daten gelöscht.
§ 3 Gewinn
(1) Zu gewinnen gibt es insgesamt 10 Eintrittskarten für den Zoo Basel
§ 4 Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs
(1) Der Musikverein Bad Bellingen e.V. ist Veranstalter des Gewinnspiels, lobt die Preise aus und benachrichtigt die Gewinner.
(2) Mit der Einsendung eines Fotos erklärt jede/r Teilnehmer/in, dass es sich um ein privates Foto von ihm/ihr selbst handelt und er/sie sämtliche Rechte an diesem Foto innehat, die zur
Verwendung des Fotos im Rahmen des hier veranstalteten Wettbewerbs erforderlich sind. Die Teilnehmer stellen den Musikverein Bad Bellingen e.V. von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte auf Grund
der Verwertung und Nutzung des eingesandten Materials erheben.
(3) Die Fotos der ausgewählten Teilnehmer/innen werden auf der Seite www.musikverein-bad-bellingen.de sowie auf den Facebook- und Instagram-Seiten des Musikvereins veröffentlicht und an der
Preisverleihung ggf. ausgestellt. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung der von ihnen eingesandten Bilder. Neben jedem Foto stehen ggf. der Name und der Wohnort der jeweiligen
Teilnehmer. Sonstige Angaben (wie z.B. Adresse oder Telefonnummer) sind für die Besucher der Website nicht sichtbar.
(4) Eine Jury wird aus allen eingesandten Bilder die den Teilnahmebedingungen entsprechen (siehe §1 ff) die Gewinner ermitteln.
(5) Der Fotowettbewerb beginnt am 13. Januar 2020
(6) Der Einsendeschluss für die Fotos ist am 24. Mai 2020, 23.59 Uhr.
(7) Die Benachrichtigung der Gewinner durch erfolgt bis zum 7.Juni 2020
7.1. Die Benachrichtigung erfolgt auf demselben Weg auf dem das Bild eingereicht wurde
7.2. Nach Gewinnbenachrichtigung haben die Gewinner Zeit bis zum 14. Juni 2020 sich unter Angabe von Name und Anschrift beim Musikverein Bad Bellingen zu melden. Meldet sich ein/e Gewinner/in
nicht innerhalb der genannten Frist wird der Preis neu vergeben.
(8) Die Preisverleihung findet am Sonntag 28. Juni im Rahmen des Festwochenendes zum Jubiläum des Musikvereins statt.
(9) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anspruch auf Auszahlung des Gewinnes besteht nicht.
§ 5 Einsendung eigener Inhalte, Verantwortlichkeit, Rechte und Ausschluss bestimmter Inhalte
(1) Die Teilnehmer erklären sich durch die Einsendung/Upload damit einverstanden, dass die eingesandten Inhalte zeitlich und nach Abrufmengen unbegrenzt honorarfrei im Internet und in Druckwerken
vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben oder die entsprechenden Nutzungsrechte auf Dritte übertragen werden. (2) Der Einsender garantiert Inhaber sämtlicher zur Veröffentlichung
erforderlicher Rechte an den eingesandten Inhalten zu sein, keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, sowie keine gesetzlichen Bestimmungen zu verletzen und stellt den Musikverein Bad Bellingen
von sämtlichen Ansprüchen Dritter, und damit verbundener Kosten angemessener Rechtswahrnehmung und -verteidigung frei.